Nutzung von Meldungen durch Suchmaschinen und KI-Assistenten

Pressemitteilungen sollen weiterverbreitet werden. Clarsource veröffentlicht jede Meldung in einem Format, das Menschen und Maschinen lesen können, und gibt ihre Herkunft an. Hier finden Sie die Regeln für die Weiterverwendung.

Clarsource, ein Service von FinadoryAktualisiert am 20. Oktober 2026

Warum Clarsource auch KI-Assistenten anspricht

Suchmaschinen und KI-Assistenten sind zu einer gängigen Informationsquelle über Unternehmen geworden. Damit sie eine Meldung korrekt wiedergeben, benötigen sie drei Dinge: den vom Herausgeber freigegebenen Text, die vom Text getrennten Schlüsseldaten und die Herkunft jeder Angabe.

Jede Meldungsseite enthält daher neben dem Text strukturierte Daten im Format schema.org: Herausgeber und SIREN, Datum, Beträge, Orte, Personen, Prüfstatus und Version.

Was weiterverwendet werden darf

Die von ihren Herausgebern im öffentlichen Newsfeed veröffentlichten Meldungen sind zur Verbreitung bestimmt. Sie dürfen:

  • von Suchmaschinen indexiert werden;
  • von KI-Assistenten zitiert und zusammengefasst werden;
  • von Medien und Datenbanken weiterverwendet werden;
  • von Entwicklern über den Feed oder die API eingebunden werden.

Bedingungen für die Weiterverwendung

Die Weiterverwendung muss der Meldung und ihrer Herkunft treu bleiben:

  • den Herausgeber nennen und auf die Meldungsseite verlinken;
  • Zahlen nicht verändern und ihnen keinen Prüfstatus zuschreiben, den sie nicht haben;
  • die neueste Version verwenden: Eine korrigierte Meldung ersetzt die vorherige;
  • Rücknahmen berücksichtigen: Eine zurückgezogene Meldung darf nicht mehr als aktuell dargestellt werden.

Beispiel für eine Quellenangabe: Fiktives Beispiel „Forges de Vendée, am 12. Oktober 2026 auf Clarsource veröffentlichte Pressemitteilung“, mit einem Link zur Meldung.

Was ausgeschlossen ist

  • Meldungen mit Sperrfrist oder über einen privaten Link, die nicht öffentlich sind;
  • Informationen aus vertraulichen Quellen und der Austausch mit der Redaktion;
  • Fotos, Logos und beigefügte Dokumente, für die weiterhin die Rechte ihrer Urheber gelten;
  • personenbezogene Daten der Presse-Kontaktpersonen, die über die Kontaktaufnahme zur betreffenden Meldung hinausgehen.

Technischer Zugriff

Die öffentlichen Seiten sind für Suchmaschinen-Bots zugänglich. Für eine regelmäßige oder umfangreiche Nutzung sollten Sie die dafür vorgesehenen Zugänge verwenden:

  • den RSS-Feed des Newsfeeds und der einzelnen Kategorien;
  • die API, die den Status jeder Meldung (veröffentlicht, korrigiert, zurückgezogen) und den Versionsverlauf bereitstellt.

Wenn Sie die Inhalte anders nutzen möchten, zum Beispiel alle Meldungen zum Trainieren eines Modells verwenden wollen, kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie Daten sammeln.

Für Herausgeber

Mit der Veröffentlichung auf Clarsource stimmen Sie zu, dass die Meldung unter diesen Bedingungen weiterverwendet wird. Wenn eine Weiterverwendung Ihre Meldung verfälscht, melden Sie uns das bitte: Wir haben keinen Einfluss auf Dienste Dritter, können Sie aber dabei unterstützen, die Weiterverwendung korrigieren zu lassen, indem wir Ihnen die maßgebliche Version zur Verfügung stellen.

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Die API stellt Meldungen, ihre strukturierten Daten und ihren Status für jede einzelne Version bereit.

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Häufig gestellte Fragen

Darf ein KI-Assistent eine Clarsource-Meldung zitieren?

Ja, sofern er den Herausgeber nennt, auf die Meldung verlinkt und die Zahlen nicht verändert.

Sind Meldungen mit Sperrfrist für Suchmaschinen-Bots sichtbar?

Nein. Eine Meldung mit Sperrfrist wird erst zu dem vom Herausgeber festgelegten Zeitpunkt veröffentlicht. Eine Meldung über einen privaten Link ist niemals öffentlich.

Wie erkenne ich, ob eine Meldung korrigiert oder zurückgezogen wurde?

Auf der Meldungsseite wird der Versionsverlauf angezeigt. Die API gibt den Status und die Version jeder Meldung an.

Darf ich Meldungen zum Trainieren eines Modells verwenden?

Bitte kontaktieren Sie uns, bevor Sie solche Daten sammeln. Für die übliche Nutzung, also das Zitieren und Zusammenfassen einer Meldung, ist keine Genehmigung erforderlich.

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